Nachhaltigkeit („sustainability“) ist seit mehreren Jahrzehnten ein zentrales Thema der internationalen politischen Diskussion. Die ersten strategischen Grundausrichtungen zu Nachhaltigkeit wurden im Jahr 2015 in den 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen herausgearbeitet.
Im Rahmen des europäischen Green Deals hat auch die Europäische Union strategische Zielsetzungen zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Klimapolitik definiert, und will bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Seither überschlagen sich internationale und nationale Gesetzgeber laufend mit einschlägigen neuen Regelwerken.
Ebenso haben immer mehr Investoren und Konsumenten sehr klare Erwartungshaltungen in Bezug auf ESG und Nachhaltigkeit. Dementsprechend ist die Einhaltung von ESG Kriterien mittlerweile nicht mehr ein „nice to have“, sondern ein zentraler Faktor für den langfristigen Erfolg für so gut wie alle Unternehmen.
Unsere ESG Expert:innen unterstützen Sie dabei, die Zukunftsfähigkeit Ihrer Organisation aus rechtlicher Sicht zu evaluieren. Wir kennen die für Sie relevanten Themen und sind mit der aktuell geltenden Rechtslage bestens vertraut. Somit haben Sie ein umfassenderes Risikoverständnis und können die richtigen Entscheidungen treffen, um Ihr Unternehmen in eine nachhaltige Organisation zu transformieren.
Unser ganzheitlicher ESG Rechtsberatungsansatz deckt insbesondere die folgenden Bereiche ab: