Arbeitsrechtliche Fragestellungen treten im Rahmen des gesamten Work-Life-Cycles auf. In diesem Zusammenhang ist ein rasches und unkompliziertes Vorgehen erforderlich, welches die Beratung und Unterstützung durch Arbeitsrechtsexpert:innen erfordert. Unsere Rechtsanwält:innen besitzen langjährige Litigation Erfahrung in arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren vor Gerichten und vor Verwaltungsbehörden. Durch die Zusammenarbeit mit den Expert:innen aus der Tax, insbesondere Payroll und Sozialversicherung bei PwC P&O sowie Advisory bieten wir Ihnen einen Full-Service-Ansatz, der weit über die klassische Rechtsberatung hinausgeht.
Die Praxisgruppe Arbeitsrecht & Immigration berät internationale sowie nationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung liegt außerdem bei
Unsere Expert:innen im Arbeitsrecht beraten Sie gerne in allen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wie beispielsweise zur Vertragserstellung und -gestaltung (insbesondere zu Management-Verträgen), zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitrecht, zur Anwendung von Kollektivverträgen und kollektivvertraglichen Bestimmungen, zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Wir bieten Ihnen ein fachliches Auflösungsmanagement bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Handelsunternehmen, insbesondere zum Umstieg in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben, welcher verpflichtend bis 1. Jänner 2022 vorzunehmen ist.
Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne beim Umstieg, etwa in individuellen Beratungsgesprächen sowie maßgeschneiderten Workshops, bei denen wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen präsentieren und alle für Sie relevanten Themenschwerpunkte des Umstiegs auf den neuen KV im Handel aufgreifen (z.B. Umstiegsstichtag, Information der Mitarbeiter:innen, Umstiegsdienstzettel, Einstufung in die richtige Beschäftigungsgruppe und Überprüfung der “alten” Einstufungen, Anrechnung von Vordienstzeiten, etc.).
Weiters beraten unsere Expert:innen im Arbeitsrecht zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit COVID-19, wie zum Beispiel zu Kurzarbeit, Krankenstand, Quarantäne bzw. Fernbleiben von der Arbeit und Entgeltfortzahlung, Sonderurlaub oder Home-Office. Insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Kurzarbeit unterstützen Sie bei Bedarf auch die Payroll-Expert:innen von PwC P&O Österreich. Mit unserem Full-Service-Ansatz bieten wir Ihnen damit eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen.
Unsere Experten:innen im Arbeitsrecht errichten arbeitsrechtliche Verträge (z.B. Arbeitsverträge, Management-Verträge, freie Dienstverträge, Entsendungsverträge, Karenzierungsvereinbarungen, Auflösungsvereinbarungen, etc.) nach Ihren individuellen Bedürfnissen und unterstützen Sie bei der Gestaltung der Vereinbarungen.
Wir erstellen für Sie Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen.
Bei der Umsetzung können wir bei Bedarf auf das weltweite PwC-Netzwerk zurückgreifen und berücksichtigen beispielsweise auch steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Unsere Rechtsanwält:innen haben jahrelange Erfahrung und Expertise im Bereich der Vertretung vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Im Ernstfall vertreten unsere Rechtsanwält:innen Sie gerne in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren vor Gerichten sowie Verwaltungsbehörden, insbesondere vor dem Arbeitsgericht etwa bei Kündigungs- und Entlassungsverfahren.
Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung liegt unter anderem bei Betriebsübergängen, Restrukturierungen und sonstigen Personalmaßnahmen.
Gerade in derartigen Angelegenheiten rund um die Restrukturierung eines Unternehmens sind aus arbeitsrechtlicher Sicht wesentliche Punkte zu beachten: Je nach Einzelfall kann zum Beispiel die rechtzeitige Einbeziehung des Betriebsrats oder die Einhaltung des Kündigungsfrühwarnsystems, das korrekte Auflösungsmanagement oder etwa die Verhandlung von Sozialplänen erforderlich sein. Ebenso ist zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall ein Betriebsübergang vorliegt und welche Konsequenzen sich für die Arbeitnehmer ergeben.
Unsere Experten:innen haben umfangreiche Erfahrung in den Belangen rund um Restrukturierung, Betriebsübergängen, Verhandlung von Sozialplänen und der Freisetzung von Arbeitskräften und unterstützen Sie hierbei gerne.
Unsere Experten:innen haben weiters umfangreiche Erfahrung im Arbeitszeitrecht und beraten Sie gerne bei allen Belangen rund um die Arbeitszeit, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Höchstarbeitszeitgrenzen, Normalarbeitszeit, Überstunden sowie Überstundenzuschläge, Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen sowie arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen in Kollektivverträgen.
Vor allem der Einsatz von flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt in letzter Zeit immer mehr zu. Unsere Experten:innen beraten Sie im Zusammenhang über mögliche Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit-, Durchrechnungs- und Schichtmodelle, und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, unterstützen Sie beim Auflösungsmanagement und erstellen die entsprechenden Vereinbarungen für Sie.
Fehler bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen können unter Umständen zu hohen Kosten führen, so etwa bei einer Entlassung ohne einem wichtigen Grund oder einer fristwidrigen Kündigung. Weitere Problemfelder sind beispielsweise einvernehmliche Auflösungen und Dienstfreistellungen, Massenentlassungen oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen mit besonders geschützten Arbeitnehmergruppen.
Im Ernstfall vertreten wir Sie auch gerne vor Gerichten und Verwaltungsbehörden (sehen Sie dazu bitte auch unter “Litigation”).
Wir beraten Sie gerne bei der Beschäftigung von ausländischen Staatsbürger:innen sowie im Zusammenhang mit den erforderlichen Beschäftigungs- und/oder Aufenthaltstiteln im Einzelfall. In diesem Zusammenhang stehen unsere Expert:innen auch in einem engen Austausch mit den zuständigen Behörden.
Bei Bedarf beantragen wir die entsprechenden Beschäftigungs- oder Aufenthaltstitel und Erstatten ZKO-Meldungen für ausländische Arbeitnehmende, wenn dies erforderlich ist.
Bei Bedarf begleiten und unterstützen wir die ausländischen Arbeitnehmenden auch gerne bei den Wegen zu den entsprechenden Behörden.
Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden (z.B. Dienstreise, Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland) ist besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der jeweiligen Vereinbarungen zu legen. Hier stellen sich Fragen in Bezug auf das anwendbare Recht und den Ansprüchen des Beschäftigten - gerade bei Arbeitnehmenden, die bereits länger im Unternehmen beschäftigt sind und der Abfertigung alt unterliegen, ist eine korrekte Ausgestaltung der Vereinbarungen essentiell, damit diese ihre Ansprüche nicht verlieren.
Unsere Expert:innen haben umfangreiche, langjährige Erfahrung in den Belangen rund um den grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden und unterstützen Sie hierbei gerne.
Bei der Umsetzung können wir bei Bedarf auf Expert:innen aus dem weltweiten PwC-Netzwerk zurückgreifen und die Verträge gemeinsam auf die gesetzlichen Bestimmungen der entsprechenden Länder anpassen und berücksichtigen beispielsweise auch steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Vertragscheck
Im Rahmen unseres Vertragschecks überprüfen wir u.a. die in Ihrem Unternehmen verwendeten Templates für Dienstverträge, Auflösungsvereinbarungen, Richtlinien, abgeschlossene flexible Arbeitszeitvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen etc. auf die Übereinstimmung mit österreichischem Arbeitsrecht. Da das Arbeitsrecht eine sehr dynamische Materie ist, sollten Arbeitgeber:innen stets die aktuell geltenden Rahmenbedingungen im Blick behalten, um Rechtsrisiken, wie Verwaltungsstrafen und zivilrechtlichen Nachforderungen der Mitarbeitenden, vorzubeugen. Rechtskonforme Templates sind daher ein “Muss” für jede HR-Abteilung.
Scheinselbstständigkeits-Check
Gerade durch neue, digitale Arten der Zusammenarbeit (z.B. Freelancer, Plattformarbeit) rückt das Thema der Scheinselbstständigkeit immer mehr in den Vordergrund und auch in den Fokus bei behördlichen Überprüfungen (z.B. GPLB-Prüfungen). Im Rahmen unseres Scheinselbstständigkeits-Checks screenen wir die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Freelancern in Ihrem Unternehmen und geben Ihnen darauf basierend Empfehlungen für eine rechtssichere Zusammenarbeit mit Ihren Geschäftspartnern.
Mithilfe eines Ampel-Systems (rot-gelb-grün) stellen wir für Sie anschaulich dar, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens dringender Handlungsbedarf besteht, um den möglichen arbeits- und abgabenrechtlichen Auswirkungen von Scheinselbstständigkeit vorzubeugen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Ergebnisse des Checks. Dieser Check ist auch bei der Frage, ob eine Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, möglich.
Compliance Check
Unser Compliance-Check unterstützt Ihr Unternehmen dabei, Compliance in allen Bereichen des Arbeitsrechts sicherzustellen. Im Zuge des Checks überprüfen wir unter anderem Ihre internen Policies und Richtlinien (z.B. auch Code of Conduct), den normativ anwendbaren Kollektivvertrag sowie die richtige Einstufung der Arbeitnehmer:innen in dessen Gehaltsschema.
Weiters wird Ihre Compliance in Bereichen wie Ausländerbeschäftigung und Arbeitskräfteüberlassung, den Umgang mit All-In-Vereinbarungen (“Deckungsprüfung”) in Ihrem Unternehmen oder auch die Umsetzung flexibler Arbeitsmodelle für Ihre Mitarbeitenden wie Homeoffice oder Arbeit im Ausland (“Workation”) geprüft. Durch Compliance im Arbeitsrecht wird Rechtssicherheit geschaffen und das Risiko allfälliger Verwaltungsstrafen und zivilrechtlicher Verfahren verhindert.