Unsere Expert:innen im Arbeitsrecht beraten Sie gerne in allen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wie beispielsweise zur Vertragserstellung und -gestaltung (insbesondere zu Management-Verträgen), zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitrecht, zur Anwendung von Kollektivverträgen und kollektivvertraglichen Bestimmungen, zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Wir bieten Ihnen ein fachliches Auflösungsmanagement bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Handelsunternehmen, insbesondere zum Umstieg in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben, der verpflichtend bis 1. Jänner 2022 vorzunehmen war.
Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne beim Umstieg, etwa in individuellen Beratungsgesprächen sowie maßgeschneiderten Workshops, bei denen wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen präsentieren und alle für Sie relevanten Themenschwerpunkte des Umstiegs auf den neuen KV im Handel aufgreifen (z.B. Umstiegsstichtag, Information der Mitarbeiter:innen, Umstiegsdienstzettel, Einstufung in die richtige Beschäftigungsgruppe und Überprüfung der “alten” Einstufungen, Anrechnung von Vordienstzeiten, etc.).
Weiters beraten unsere Expert:innen im Arbeitsrecht zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit, Krankenstand, Quarantäne bzw. Fernbleiben von der Arbeit und Entgeltfortzahlung, Sonderurlaub oder Home-Office. Insbesondere bei Fragen zur Kurzarbeit unterstützen Sie bei Bedarf auch die Payroll-Expert:innen von PwC P&O Österreich. Mit unserem Full-Service-Ansatz erhalten Sie damit eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen.